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Schlüssel an einer halb geöffneten Tür, durch den Spalt fällt warmes Licht

Altersverifikation 2027datensparsam und prüffest

Österreich verlangt ab 2027 eine wirksame Altersverifikation für Video-Plattformen mit pornografischen Inhalten. Wir setzen sie in bestehenden und neuen Websites um: datensparsam, mit offenen Standards und ohne Gäste an der Startseite zu verlieren.

Tage bis 31. März 2027Umsetzungsfrist laut Entwurf

Kurz beantwortet

Nach dem Ministerialentwurf 132/ME müssen Video-Sharing-Plattformen, die sich an Nutzer in Österreich richten, pornografische Inhalte bis 31. März 2027 mit einer Altersverifikation schützen, die nur das Alter übermittelt, Plattform und Prüfanbieter trennt und keine zentrale Protokollierung erlaubt. NOIR DIGITAL baut diese Prüfung in bestehende und neue Websites ein, anbieterneutral und mit transparenten Festpreisen ab 690 Euro für den Readiness-Check.

Ministerialentwurf 132/ME, Stand 16. September 2026. Keine Rechtsberatung. Entwurf beim Parlament

Plattformen mit VideosDirekt betroffen

Cam-Studios, Creator- und Fan-Plattformen, Portale mit Nutzer-Uploads. Für pornografische Inhalte verlangt der Entwurf eine wirksame Altersverifikation bis 31. März 2027.

Angebote für DeutschlandSchon heute Pflicht

Pornografische Inhalte sind in Deutschland nur in geschlossenen Benutzergruppen erlaubt. Eine Lösung für Österreich sollte das gleich mit abdecken.

Erotik-ShopsIm Checkout

Für Medien ohne Jugendfreigabe braucht der Versand eine verlässliche Altersprüfung, am besten direkt im Bestellprozess statt vor dem ganzen Shop.

Clubs, Studios, EscortMeist R18-Gateway

Ohne pornografische Inhalte reicht in der Regel eine Altersabfrage. Wer Videos, Profile mit Clips oder Mitgliederbereiche plant, sollte jetzt vorbauen.

Was sich ändert

Der Zeitplan bis zur Pflicht

Der Entwurf ändert das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz. Er gilt für Video-Sharing-Plattformen, die sich an Nutzer in Österreich richten, auch mit Sitz im Ausland.

  1. 27. Juli 2026

    Entwurf in Begutachtung

    Die Regierung schickt die Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes in Begutachtung.

    Quelle
  2. 21. September 2026

    Ende der Begutachtung

    Danach folgen Regierungsvorlage und Beschluss im Nationalrat. Details können sich noch ändern.

    Quelle
  3. 31. Dezember 2026

    EU-Altersnachweise

    Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, datenschutzfreundliche Apps zur Altersverifikation bereitzustellen; die europäischen Identitäts-Wallets folgen.

    Quelle
  4. 1. Jänner 2027

    Geplantes Inkrafttreten

    Die neuen Vorgaben zur Altersverifikation für Video-Sharing-Plattformen sollen in Kraft treten.

    Quelle
  5. 31. März 2027

    Umsetzungsfrist

    Bis dahin müssen Plattform-Anbieter eine Altersverifikation einsetzen, die den neuen Anforderungen entspricht. Für Verstöße danach sind Geldstrafen vorgesehen.

    Quelle
  6. 30. Juni 2028

    Evaluierung

    Die Regeln zur Altersverifikation werden auf Basis eines Berichts der Datenschutzbehörde überprüft.

    Quelle

Selbsttest

Betrifft mich das?

Vier Fragen, eine erste Einschätzung. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, zeigt aber, wie dringend das Thema für Sie ist.

  1. Zeigt Ihre Website oder App Videos?
  2. Können Nutzer, Models oder Creator selbst Inhalte hochladen oder Profile mit Videos anlegen?
  3. Sind pornografische Inhalte zugänglich, auch als Vorschau?
  4. An wen richtet sich das Angebot?

Unsere Einschätzung

Beantworten Sie die vier Fragen.

Die Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden erst gesendet, wenn Sie das Ergebnis in eine Anfrage übernehmen.

Die Herausforderung

Was die Umsetzung schwierig macht

  • Die Frist ist kurz

    Zwischen Beschluss und 31. März 2027 bleiben wenige Monate für Anbieterwahl, Integration, Tests und Dokumentation.

  • Harte Schranken kosten Gäste

    Eine Prüfung vor der Startseite schreckt ab und blockiert Suchmaschinen. Entscheidend ist, wo und wann geprüft wird.

  • Diskretion der Gäste

    Niemand will beim Besuch einer Erotikseite seinen Ausweis hinterlegen. Daten zum Sexualleben sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt.

  • Unübersichtlicher Markt

    EU-App, ID Austria, Online-Identifikation, Bankverfahren, KI-Schätzung: Welche Methode erfüllt die Anforderungen, und was kostet sie je Prüfung?

  • Bestehende Systeme

    WordPress, WooCommerce, Shop-Systeme oder eigene Portale: Die Prüfung muss sich einfügen, ohne Buchung, Zahlung oder Login zu brechen.

  • Nachweis gegenüber der Behörde

    Der Entwurf verlangt, dass die Einhaltung der Anforderungen dokumentiert ist. Ohne Dokumentation ist eine gute Technik im Verfahren wenig wert.

Architektur

Double-Blind: Ihre Seite erfährt nur „18+“

Der Entwurf verlangt eine Methode aus Registrierungs- und Präsentationskomponente mit sieben Eigenschaften. So sieht das im Ablauf aus und so setzen wir jede Anforderung um.

  1. 1. Einmal: Alter feststellen

    Der Gast weist sein Alter bei einer Prüfstelle nach, etwa mit ID Austria oder Online-Identifikation. Im Wallet liegt danach nur das Merkmal „mindestens 18“.

  2. 2. Bei Ihnen: nur „18+“ zeigen

    Vor geschützten Inhalten gibt der Gast diesen Nachweis frei. Ihre Website prüft die Signatur, erfährt aber weder Namen noch Geburtsdatum.

  3. 3. Zugang frei

    Die Seite setzt ein kurzlebiges Sitzungsmerkmal. Die Prüfstelle erfährt nicht, dass Ihre Seite gefragt hat.

Schema nach § 54e Abs. 3a AMD-G im Entwurf: Prüfstelle und Website bleiben getrennt, übertragen wird nur das Altersprädikat.
  • Trennung der Rollen

    Trennung zwischen Plattform-Anbieter und Anbieter der Altersverifikationsmethode

    Ihre Website spricht nur mit der Präsentationskomponente. Wer das Alter ursprünglich festgestellt hat, bleibt für Ihre Seite unsichtbar.

  • Nicht beobachtbar

    Nichtbeobachtbarkeit und Nichtverfolgbarkeit der Präsentation der Altersnachweise

    Der Prüfanbieter erfährt nicht, dass Ihre Seite abgefragt hat. Nachweise tragen keine wiederverwendbare Kennung.

  • Kollusionsresistent

    Kollusionsresistenz gegenüber der Video-Sharing-Plattform

    Auch wenn Website und Prüfanbieter ihre Daten zusammenlegen würden, ließe sich kein Besuch einer Person zuordnen.

  • Kontrolle beim Gast

    Nutzertransparenz und nutzerkontrollierte Freigabe

    Der Gast sieht, was übermittelt wird, und gibt den Nachweis aktiv frei. Kein stilles Auslesen im Hintergrund.

  • Nur „über 18“

    Datenminimierung und selektive Offenlegung

    Übermittelt wird ein Altersprädikat, also die Aussage „mindestens 18“. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine Ausweiskopie.

  • Kein zentrales Protokoll

    Ausschluss einer zentralen Nutzungsprotokollierung

    Ihre Server speichern nur ein kurzlebiges, signiertes Sitzungsmerkmal. Es gibt keine Liste, wer wann geprüft wurde.

  • Offene Standards

    Interoperabilität durch offene Standards und standardisierte Altersprädikate

    Wir setzen auf OpenID for Verifiable Presentations und die Formate der EU-Identitäts-Wallets, damit ein Anbieterwechsel kein Neubau ist.

Methoden

Welche Verfahren infrage kommen

Unsere Einschätzung nach dem Stand des Entwurfs. Welche Methode für Ihr Angebot passt, legen wir im Konzept fest, anbieterneutral und mit Begründung.

Methoden zur Altersverifikation im Vergleich, unsere Einschätzung
MethodeDatensparsamkeitHürde für GästeNiveau laut EntwurfVerfügbarkeit
EU-Altersverifikations-App und EUDI-WalletZero-Knowledge-Nachweis „über 18“ nach dem EU-Blueprint.hochmittelauf Double-Blind und Datenminimierung ausgelegtPilotländer 2026, Wallets ab Ende 2026; Österreich offen
ID Austria (eAusweise)Übermittelt kein Geburtsdatum und keinen Namen.hochmittelstaatliche IdentifizierungAltersnachweis vorhanden, Online-Anbindung für Websites noch zu klären
Online-Identifikation (Ausweis und Selfie oder Video)Double-Blind nur mit wiederverwendbarem Nachweis statt Direktanbindung.mittelmittelMaßstab der Online-IDV erreichbarheute verfügbar
Bankbasierte PrüfungNutzt eine bereits erfolgte Identifizierung bei der Bank.mittelgeringje nach Verfahren gleichwertigje nach Anbieter und Land
KI-AltersschätzungSinnvoll als Vorfilter oder für Bereiche ohne pornografische Inhalte.mittelgeringallein voraussichtlich nicht ausreichendheute verfügbar

Technik

So bauen wir die Prüfung ein

Die Prüfung sitzt dort, wo sie nötig ist, und nirgends sonst. Öffentliche Seiten bleiben schnell, frei und in Google sichtbar.

  • Zweistufiges Modell

    Startseite, Anfahrt, Preise und Teaser bleiben frei und indexierbar, geschützt mit einem R18-Hinweis. Die harte Prüfung erscheint erst vor Inhalten, die sie verlangen.

  • Signierte Sitzung

    Nach der Prüfung setzen wir ein kurzlebiges, signiertes Sitzungsmerkmal ohne Personenbezug. Bei Nutzerkonten genügt laut Entwurf eine einmalige Prüfung.

  • Mehrere Wege

    Wallet, ID Austria oder Online-Identifikation: Gäste wählen den Weg, der für sie passt. Fällt ein Anbieter aus, übernimmt der nächste.

  • SEO ohne Cloaking

    Suchmaschinen sehen dieselben öffentlichen Seiten wie Gäste. Strukturierte Daten nur für den öffentlichen Teil, SafeSearch-Kennzeichnung für den Rest.

  • Messbare Abbrüche

    Wie viele Gäste starten die Prüfung, wie viele schließen ab? Wir messen ohne Cookies und optimieren die Stelle, an der Gäste aussteigen.

  • Dokumentation

    Architektur, Anbieternachweise, Datenschutz-Folgenabschätzung und Testprotokolle als Paket für Ihre Rechtsberatung und eine mögliche Prüfung.

middleware.ts
// middleware.ts, vereinfachtes Beispiel einer Präsentationskomponente
import { NextResponse, type NextRequest } from 'next/server'
import { verifyAgePredicate, presentationRequest } from '@/lib/age'

const PROTECTED = ['/videos', '/mitglieder']

export async function middleware(req: NextRequest) {
  // Teaser, Preise und Anfahrt bleiben frei und indexierbar.
  if (!PROTECTED.some((p) => req.nextUrl.pathname.startsWith(p))) return NextResponse.next()

  // Nur ein signiertes Merkmal "mindestens 18", kein Name, kein Geburtsdatum.
  const proof = req.cookies.get('av')?.value
  if (proof && (await verifyAgePredicate(proof, { over: 18 }))) return NextResponse.next()

  // Anfrage nach OpenID for Verifiable Presentations an das Wallet des Gastes.
  return NextResponse.redirect(await presentationRequest({ claim: 'age_over_18', returnTo: req.nextUrl.pathname }))
}

Wir integrieren in jedes System, das Anfragen annimmt:

  • WordPress
  • WooCommerce
  • Next.js
  • PHP und Laravel
  • Shopify
  • individuelle Portale
  • Mitgliederbereiche
  • Apps über Schnittstelle

Ablauf

In fünf Schritten zur fertigen Prüfung

  1. AV-Readiness-Check

    Welche Inhalte, welche Zielländer, welche Systeme? Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Handlungsbedarf, Fragen für Ihre Rechtsberatung und einem Festpreis für die Umsetzung.

  2. Konzept und Anbieterwahl

    Schutzbereiche festlegen, Methoden und Anbieter nach Datenschutz, Kosten je Prüfung und Verfügbarkeit auswählen, Ausweichwege planen.

  3. Integration und Tests

    Einbau in Ihre Website oder Ihr Portal, Tests auf echten Geräten, Messung der Abbrüche, Prüfung der Indexierung.

  4. Dokumentation

    Nachweise der Anforderungen, Datenschutz-Folgenabschätzung als Vorlage, Anpassung der Datenschutzerklärung mit Ihrer Rechtsberatung.

  5. Betrieb und Monitoring

    Updates, Anbieterwechsel, Anpassung an die endgültige Gesetzesfassung und an die EU-Wallets, monatlicher Bericht.

Preise

Transparente Festpreise

Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Prüfkosten des gewählten Anbieters verrechnen wir ohne Aufschlag weiter, sie stehen vor dem Start im Konzept.

AV-Readiness-Check

690 €

Festpreis, 5 Werktage

wird bei Auftrag angerechnet

Neubau mit Altersverifikation

ab 9.900 €

einmalig, 8–14 Wochen

Website oder Portal inklusive Prüfstrecke

Betrieb und Monitoring

ab 290 €

monatlich, laufend

Updates, Anbieterwechsel, Nachweise, Abbruchquote

Sie planen eine komplette Website oder laufende Betreuung dazu? Der Kostenrechner zeigt die Summe.

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Betreiber gerade am häufigsten stellen.

Hintergründe im Ratgeber Altersverifikation in Österreich ab 2027.

Was Betreiber jetzt fragen

Gilt die neue Pflicht auch für meine Club- oder Escort-Website?

Der Entwurf richtet sich an Video-Sharing-Plattformen. Eine klassische Website ohne pornografische Inhalte und ohne Nutzer-Videos fällt nach dem Entwurf in der Regel nicht darunter; dort bleibt eine Altersabfrage üblich. Entscheidend sind Ihre Inhalte und Funktionen. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen.

Reicht ein Button „Ich bin 18“?

Für Video-Sharing-Plattformen mit pornografischen Inhalten nach dem Entwurf nicht. Verlangt wird eine wirksame Kontrolle im Wege einer Altersverifikation, deren Zuverlässigkeit dem Maßstab des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes und der Online-Identifikationsverordnung entspricht oder gleichwertig ist.

Muss ich Ausweisdaten meiner Gäste speichern?

Nein, und das sollten Sie auch nicht. Der Entwurf verlangt Datenminimierung. Ihre Website erhält nur die Aussage „mindestens 18“ und speichert ein kurzlebiges Sitzungsmerkmal ohne Personenbezug.

Was kostet eine einzelne Prüfung?

Das hängt von Methode, Anbieter und Menge ab. Wir holen im Konzept Angebote ein und verrechnen die Prüfkosten ohne Aufschlag weiter. Unsere Leistungen stehen als Festpreise auf dieser Seite.

Verliere ich Suchmaschinen-Traffic?

Nicht, wenn öffentliche Seiten frei bleiben. Wir prüfen erst vor den Inhalten, die es verlangen, und zeigen Suchmaschinen dieselben öffentlichen Seiten wie Gästen.

Was passiert, wenn sich der Entwurf noch ändert?

Wir bauen auf offene Standards und austauschbare Anbieter. Im Betreuungspaket passen wir die Umsetzung an die beschlossene Fassung und an die EU-Wallets an.

Arbeiten Sie mit bestimmten Anbietern zusammen?

Wir arbeiten anbieterneutral und wählen nach Ihren Anforderungen aus. Welche Anbieter infrage kommen, steht im Konzept samt Begründung.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir setzen die technischen Anforderungen um und liefern die Unterlagen, die Ihre Rechtsberatung braucht. Die rechtliche Einordnung Ihres Angebots gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Anfrage

AV-Readiness-Check anfragen

Beschreiben Sie Ihr Angebot und Ihre Systeme. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort und einen Termin für den Check.

Auf Wunsch unterschreiben wir vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Thema

Worum geht es, und was soll die Website oder Betreuung für Sie erreichen?

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Beantwortung. Details in der Datenschutzerklärung.

Quellen

Vertrauliche AnfrageAnrufen