Kurz beantwortet
Sexarbeit durch Erwachsene ist in Österreich grundsätzlich legal, aber geregelt: Wo und wie Sie arbeiten dürfen, bestimmt das Landesgesetz, in Wien etwa mit persönlicher Meldung bei der Landespolizeidirektion. Bundesweit gelten eine amtsärztliche Eingangsuntersuchung und Kontrollen alle sechs Wochen, die Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt binnen eines Monats und die Sozialversicherung bei der SVS als Neue Selbständige. Werbung ist je nach Bundesland eingeschränkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Sexarbeit durch Erwachsene ist in Österreich grundsätzlich legal. Wo, wann und von wem sie ausgeübt werden darf, regelt jedes Bundesland selbst.
- In Wien melden Sie die Tätigkeit persönlich bei der Behörde, derzeit der Landespolizeidirektion Wien (§§ 3 und 5 Wiener Prostitutionsgesetz 2011).
- Bundesweit gilt: amtsärztliche Eingangsuntersuchung vor dem Start, danach Kontrollen alle sechs Wochen; den Lichtbildausweis tragen Sie bei der Arbeit bei sich.
- Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zeigen Sie dem Finanzamt binnen eines Monats an (§§ 120, 121 BAO).
- Sozialversicherungsrechtlich gelten Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Neue Selbständige; zuständig ist die SVS.
- Werbeverbote stehen im Landesrecht. Ihre eigene Website und Ihre Profile müssen dazu passen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Der rechtliche Rahmen: Bund und Länder
Das zuständige Bundesministerium fasst es so zusammen: Das Anbieten sexueller Dienstleistungen durch erwachsene Personen ist in Österreich grundsätzlich legal. Auf Bundesebene gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, dazu die gesundheitlichen Vorschriften. Die Länder regeln, wer, wann und wo sexuelle Dienstleistungen anbieten darf, also Altersgrenzen, erlaubte Arbeitsorte und Meldepflichten.
Für Sie heißt das: Ein Umzug von Graz nach Wien oder eine Tour durch mehrere Städte ist rechtlich jedes Mal ein neuer Rahmen. Was in einem Bundesland zulässig ist, kann im nächsten verboten sein.
WeiterlesenAltersverifikation und DSGVO: Jugendschutz ohne DatenhaldeAnmeldung und Arbeitsorte je Bundesland
Wien
Das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 verlangt, dass Sie die beabsichtigte Tätigkeit persönlich bei der Behörde melden (§ 5 Abs. 1). Behörde ist der Magistrat; solange die Übertragungsverordnung gilt, nimmt die Landespolizeidirektion Wien diese Aufgabe wahr (§ 3). Zur Meldung gehören Vor- und Familienname, frühere Namen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Wohnadresse und zwei Lichtbilder; vorzulegen ist der Lichtbildausweis aus der Gesundheitsuntersuchung. Die Adresse des Lokals können Sie angeben, müssen es aber nicht.
Weitere Punkte aus demselben Paragrafen:
Beratung
Bei der Meldung darf eine Beraterin oder ein Berater anwesend sein (§ 5 Abs. 2).
Änderungen
Ihrer Daten zeigen Sie binnen einer Woche an (§ 5 Abs. 3).
Abmeldung
Wer bekannt gibt, nicht mehr zu arbeiten, dessen Daten werden gelöscht (§ 5 Abs. 6).
Arbeitsort
Anbahnung und Ausübung außerhalb von Prostitutionslokalen sind unzulässig, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 4 Abs. 2).
Mehr zum Wiener Markt und zur Sichtbarkeit dort steht auf unserer Seite Wien.
Steiermark
Das Steiermärkische Prostitutionsgesetz erlaubt die Ausübung in bewilligten Bordellen und als Hausbesuch in der Wohnung des Gastes, wenn sich dort keine Kinder oder Jugendlichen aufhalten (§ 3 Abs. 2). Wohnungsprostitution ist verboten (§ 3 Abs. 4 Z 1). Ausübung und Anbahnung sind an den Besitz des Gesundheitsausweises gebunden (§ 3 Abs. 5). Arbeiten Sie in einem Bordell, meldet der Bewilligungsinhaber Sie binnen drei Tagen bei der Behörde (§ 10 Abs. 2 Z 3). Details: Graz.
Oberösterreich, Salzburg, Tirol
Oberösterreich
Ausübung nur in bewilligten Bordellen oder als Hausbesuch beim Gast (§ 3 Abs. 3, § 13 Oö. Sexualdienstleistungsgesetz). Mehr unter Linz.
Salzburg
Das Landessicherheitsgesetz regelt Anbahnung, Ausübung und Bordellbewilligung im 1. Abschnitt; Gemeinden können Anbahnung und Ausübung örtlich untersagen (§ 10). Mehr unter Salzburg.
Tirol
Ausübung nur in bewilligten Bordellen; die Kontaktaufnahme über Telefon oder elektronische Medien fällt ausdrücklich nicht unter das Anbahnungsverbot (§ 14 Abs. 1 Tiroler Landes-Polizeigesetz). Mehr unter Innsbruck.
Für die übrigen Bundesländer nennen wir hier keine Details, weil wir sie nicht mit derselben Sorgfalt belegt haben. Die Beratungsstellen weiter unten kennen die Regeln ihres Landes.
Pflichtuntersuchungen nach Bundesrecht
Die Gesundheitsvorschriften gelten in ganz Österreich. Grundlage ist die Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen (BGBl. II Nr. 198/2015), erlassen auf Grund von § 11 Abs. 2 Geschlechtskrankheitengesetz, dazu das AIDS-Gesetz 1993.
Eingangsuntersuchung
vor Beginn der Tätigkeit, insbesondere auf Tripper und Syphilis (§ 1 Abs. 1 Verordnung).
Kontrolluntersuchungen
alle sechs Wochen; auf Tripper alle sechs, auf Syphilis alle zwölf Wochen (§ 1 Abs. 1).
HIV-Test
vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens alle drei Monate (§ 4 Abs. 2 AIDS-Gesetz 1993).
Beratung
Die Amtsärztin oder der Amtsarzt berät bei der Eingangsuntersuchung über Infektionsschutz, Verhütung, Vorsorge und Impfungen und informiert über Beratungsstellen (§ 1 Abs. 3 und 4).
Ausweis
Nach unauffälliger Eingangsuntersuchung stellt die Bezirksverwaltungsbehörde einen Lichtbildausweis aus (§ 2); jede Kontrolle wird darin bestätigt (§ 3). Sie tragen ihn bei der Arbeit bei sich und zeigen ihn Behörde und Polizei auf Verlangen (§ 5).
Ortswechsel
Wechseln Sie den Arbeitsort, informieren Sie die Behörde, bei der Sie zuletzt untersucht wurden (§ 4 Abs. 2).
Laut Gesundheitsportal können Landesverordnungen zur Tuberkulose zusätzlich regelmäßige TBC-Untersuchungen vorsehen. In Wien finden die Untersuchungen im Zentrum für sexuelle Gesundheit statt; die Erstuntersuchung vereinbaren Sie dort per E-Mail oder Telefon.
Steuern: Finanzamt und Umsatzsteuer
Einnahmen aus Sexarbeit unterliegen den allgemeinen Steuerregeln. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnt, zeigt das dem Finanzamt an (§ 120 Abs. 2 BAO), und zwar binnen einem Monat (§ 121 BAO). Das Finanzamt erfasst Sie damit steuerlich; Ihre Einkünfte erklären Sie in der Einkommensteuererklärung.
Bei der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung: Umsätze sind steuerfrei, solange sie im vorangegangenen Kalenderjahr 55.000 Euro nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten haben (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).
Was Sie als Betriebsausgaben absetzen können, wie Sie Einnahmen aufzeichnen und ob Vorauszahlungen anfallen, klären Sie am besten einmal gründlich mit einer Steuerberatung. Erste Orientierung geben auch die Beratungsstellen weiter unten; die Beratungsstelle für Sexuelle Gesundheit der Stadt Wien bietet kostenlose sozialarbeiterische Beratung.
Sozialversicherung bei der SVS
Das Bundesministerium hält fest: Sozialversicherungsrechtlich gelten Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister als Neue Selbständige. Nach dem Unternehmensserviceportal des Bundes besteht die Pflichtversicherung in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, wenn Ihre Einkünfte im Jahr 2026 6.613,20 Euro übersteigen. Die Meldung an die SVS erfolgt innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Wer nicht meldet und später rückwirkend einbezogen wird, zahlt laut USP einen Zuschlag von 9,3 Prozent. Die Grenze wird jährlich angepasst; prüfen Sie den aktuellen Wert vor der Meldung.
Werbung: was das Landesrecht verbietet
Wien
Das Bewerben von Unsafe-Sex-Praktiken ist verboten (§ 10 Abs. 2).
Steiermark
keine Werbung für Bordelle auf Plakat- und Werbeflächen, in Radio, Fernsehen oder bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 3 Abs. 4 Z 3).
Oberösterreich
Das Bewerben von Leistungen, die sexuelle Krankheiten übertragen können, ist ausdrücklich auch in elektronischen Medien verboten (§ 3 Abs. 3 Z 4).
Tirol
keine Werbung, die öffentlich störend auftritt oder an Orten wie Schulen, Bahnhöfen oder Haltestellen erscheint (§ 17 Abs. 5).
Dazu kommen die Werberichtlinien der Plattformen, die bezahlte Anzeigen und Profile für erotische Angebote stark einschränken. Sichtbarkeit entsteht deshalb vor allem über eine eigene Website, Suche und Stammkundschaft, wie in Marketing ohne Werbeanzeigen beschrieben. Was gegen eingeschränkte Reichweite hilft, steht unter Shadowban vermeiden und beheben.
Beratung und Interessenvertretung
Das Bundesministerium listet unter anderem diese Stellen:
SOPHIE
in Wien, mit aufsuchender Arbeit in Niederösterreich und im Burgenland
LEFÖ-Tampep
in Wien
SXA-Info
des Frauenservice Graz
LENA
der Caritas und MAIZ in Linz
PIA
in Salzburg
iBUS
in Innsbruck, aufsuchend auch in Vorarlberg
Sozialberatungsstelle für Sexuelle Gesundheit
der Stadt Wien
Berufsvertretung Sexarbeit Österreich
und das Sexworker Forum (sexworker.at) als Interessenvertretungen
Die Amtsärztin oder der Amtsarzt muss Sie bei der Eingangsuntersuchung auf solche Einrichtungen hinweisen (§ 1 Abs. 4 Verordnung). Die Informationsbroschüre „Sexwork-Info“ des Bundes gibt es in neun Sprachen. Klären Sie Ihre Fragen dort, bevor Sie Geld für Werbung ausgeben.
Wie NOIR DIGITAL unterstützt
Wir sind keine Kanzlei und keine Beratungsstelle. Wir bauen Independents Websites, die zum Landesrecht passen: Texte ohne verbotene Werbeinhalte, ein Impressum, das Pflicht und Privatsphäre zusammenbringt, kein Tracking und Hosting in der EU. Wie das konkret aussieht, zeigt Independent Escort, den rechtlichen Überblick gibt Recht, Jugendschutz und DSGVO.
Checkliste für den Start
Landesrecht lesen
Welches Gesetz gilt dort, wo Sie arbeiten? Wo ist Arbeit erlaubt, gibt es Hausbesuche, gibt es Melde- oder Ausweispflichten? Die Fundstellen für Wien, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol stehen unten in den Quellen.
Beratungsstelle kontaktieren
ein Termin vor allem anderen. Dort erfahren Sie, wie die Behörden in Ihrer Stadt vorgehen.
Eingangsuntersuchung
beim Amtsarzt oder Gesundheitsamt, inklusive HIV-Test. Danach erhalten Sie den Lichtbildausweis.
Meldung
wo das Landesgesetz sie verlangt, in Wien persönlich mit zwei Lichtbildern und dem Ausweis.
Termine planen
Kontrollen alle sechs Wochen, Blutuntersuchungen im Abstand von zwölf Wochen beziehungsweise drei Monaten. Tragen Sie die Termine sofort in den Kalender ein.
Finanzamt
Anzeige der Tätigkeit binnen eines Monats.
SVS
Meldung als Neue Selbständige innerhalb eines Monats, sobald die Versicherungsgrenze überschritten werden kann.
Konto und Aufzeichnungen
ein eigenes Konto für Einnahmen und Ausgaben, Belege digital ablegen, Rücklagen für Steuer und Sozialversicherung bilden.
Steuerberatung
ein Erstgespräch, bevor das erste Jahr endet.
Website und Profile
Texte auf die Werbeverbote Ihres Bundeslands prüfen, Impressum klären, Fotos mit Einwilligung und ohne erkennbare Hintergründe.
Beispiel: Umzug von Graz nach Wien
Eine Independent arbeitet seit einem Jahr in Graz, meist als Hausbesuch, was das Steiermärkische Prostitutionsgesetz zulässt. Sie will nach Wien wechseln. Was sich ändert:
Meldung
In Wien meldet sie sich persönlich bei der Landespolizeidirektion, mit Lichtbildern und Ausweis.
Ortswechsel
Sie informiert die Behörde in Graz, bei der sie zuletzt untersucht wurde (§ 4 Abs. 2 Verordnung), und lässt die nächsten Kontrollen in Wien machen.
Arbeitsort
Das Wiener Gesetz bindet Anbahnung und Ausübung grundsätzlich an Prostitutionslokale. Ob und wie sie ihr Grazer Modell fortsetzen kann, klärt sie vorher mit SOPHIE oder LEFÖ.
Website
Leistungstexte werden auf § 10 Abs. 2 geprüft, die Stadtseite neu geschrieben.
Finanzamt und SVS
Beides läuft bundesweit weiter, der Wechsel des Bundeslands ändert daran nichts.
Das Beispiel ist erfunden und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Es zeigt nur, dass ein Ortswechsel mehrere Stellen gleichzeitig betrifft.
Häufige Fehler
Nur das Bundesrecht kennen
Untersuchung und Ausweis reichen nicht, wenn das Landesgesetz den Arbeitsort nicht erlaubt.
Kontrolltermin verpassen
Wer ohne Kontrolle arbeitet, riskiert den Entzug des Ausweises (§ 6 Verordnung). In Wien meldet der Magistrat Personen, die länger als sechs Monate nicht zur Kontrolle erschienen sind, der Landespolizeidirektion (§ 5 Abs. 5 WPG).
Finanzamt erst nach Jahren
Die Monatsfrist läuft ab Beginn der Tätigkeit, nicht ab dem ersten Bescheid.
Texte aus deutschen Vorlagen
Formulierungen, die in Deutschland üblich sind, können in Wien oder Oberösterreich unter ein Werbeverbot fallen.
Alles auf ein Portal setzen
Ein Portalprofil kann jederzeit verschwinden. Eine eigene Seite bleibt. Wie Sie sie aufbauen, zeigt Escort-Website aufbauen.
Begriffe kurz erklärt
- Eingangsuntersuchung: amtsärztliche Untersuchung vor Beginn der Tätigkeit.
- Kontrolluntersuchung: Wiederholungsuntersuchung im Abstand von sechs Wochen.
- Lichtbildausweis: Ausweis der Bezirksverwaltungsbehörde, in dem jede Kontrolle bestätigt wird; in Wien auch „grüne Karte“ genannt.
- Neue Selbständige: Selbständige ohne Gewerbeberechtigung mit betrieblichen Einkünften, versichert bei der SVS.
- Kleinunternehmer: Unternehmer, dessen Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze bleiben und deshalb umsatzsteuerfrei sind.
- Erlaubniszone: Bereich, in dem eine Gemeinde Anbahnung im Freien per Verordnung zulässt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl. II Nr. 198/2015 (RIS)
- AIDS-Gesetz 1993, § 4 (RIS)
- Wiener Prostitutionsgesetz 2011, geltende Fassung (RIS)
- Steiermärkisches Prostitutionsgesetz, geltende Fassung (RIS)
- Oö. Sexualdienstleistungsgesetz, geltende Fassung (RIS)
- Salzburger Landessicherheitsgesetz, geltende Fassung (RIS)
- Tiroler Landes-Polizeigesetz, geltende Fassung (RIS)
- Bundesabgabenordnung § 120 (RIS)
- Bundesabgabenordnung § 121 (RIS)
- Umsatzsteuergesetz 1994 § 6 (RIS)
- Gesundheitsportal: Sexuelle Dienstleistungen
- Stadt Wien: Zentrum für sexuelle Gesundheit
- Bundesministerium: Sexuelle Dienstleistungen in Österreich
- Unternehmensserviceportal: Neue Selbständige
Häufige Fragen
Ist es strafbar, sich zu prostituieren?
Nein. Das Anbieten sexueller Dienstleistungen durch Erwachsene ist in Österreich grundsätzlich legal. Geregelt wird sie aber im Verwaltungsrecht: Verstöße gegen das Landesgesetz, etwa Arbeit an einem nicht erlaubten Ort, sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen, das Wiener Gesetz regelt sie in § 17. Das Strafrecht des Bundes schützt vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; die freiwillige Sexarbeit Erwachsener selbst ist nicht strafbar.
Ist Straßenprostitution in Wien erlaubt?
Grundsätzlich ja, aber mit weitreichenden Ausnahmen. Nach § 9 Wiener Prostitutionsgesetz ist die Anbahnung im Freien unzulässig in Wohngebieten, auf Friedhöfen, in Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel und in Bereichen mit behördlichen Beschränkungen. Die Behörde kann per Verordnung Erlaubniszonen festlegen. Da Wohngebiete weit definiert sind (§ 2 Abs. 8), bleibt in der Praxis wenig Raum.
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Sexarbeiterin?
Dazu gibt es keine verlässlichen amtlichen Zahlen. Weder die Statistik noch die zuständigen Ministerien veröffentlichen Einkommensdaten für Sexarbeit in Österreich. Preise hängen stark von Ort, Arbeitsform, Erfahrung und Nachfrage ab. Planen Sie bei Ihrer Kalkulation Steuer, Sozialversicherung, Untersuchungen, Miete und Werbung mit ein.
Wie oft muss ich zur Gesundheitsuntersuchung?
Vor Beginn zur Eingangsuntersuchung, danach alle sechs Wochen zur Kontrolle. Auf Tripper wird alle sechs, auf Syphilis alle zwölf Wochen untersucht (§ 1 Abs. 1 BGBl. II Nr. 198/2015), auf HIV mindestens alle drei Monate (§ 4 Abs. 2 AIDS-Gesetz 1993).
Muss ich mich als Sexarbeiterin beim Finanzamt melden?
Ja. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnt, zeigt das dem Finanzamt binnen eines Monats an (§§ 120 Abs. 2, 121 BAO). Danach geben Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung ab. Eine Steuerberatung oder Beratungsstelle hilft beim ersten Mal.
Bin ich bei der SVS versichert?
Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister gelten sozialversicherungsrechtlich als Neue Selbständige. Liegen Ihre Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro, besteht Pflichtversicherung bei der SVS; die Meldung erfolgt innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Darf ich als Independent eine eigene Website haben?
Die hier zitierten Werbeverbote nennen die eigene Website nicht als verbotenen Kanal, Tirol nimmt die Kontaktaufnahme über elektronische Medien sogar ausdrücklich vom Anbahnungsverbot aus. Die Inhalte müssen aber zum Landesrecht passen: Oberösterreich bezieht elektronische Medien ausdrücklich in sein Werbeverbot ein. Dazu kommen Impressum, Datenschutz und Jugendschutz.
Über die Redaktion
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