Wichtiger Hinweis
Diese Seite fasst allgemeine Anforderungen zusammen, wie sie uns in der Umsetzung von Websites regelmäßig begegnen. Sie ist keine Rechtsberatung. Regeln unterscheiden sich nach Land, in Österreich zusätzlich nach Bundesland, und nach Art des Angebots. Lassen Sie Ihr Projekt vor dem Launch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen.
Impressum und Offenlegung
Österreich
Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz sowie die Offenlegung nach dem Mediengesetz, bei Unternehmen zusätzlich Angaben nach dem Unternehmensgesetzbuch und der Gewerbeordnung.
Deutschland
Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz, das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat.
Schweiz
Angaben zur Identität und Kontaktadresse nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bei Angeboten im elektronischen Geschäftsverkehr.
Für Independents stellt sich die Frage, wie sich diese Pflicht mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbaren lässt. Das sollte vor dem Launch rechtlich geklärt werden.


Jugendschutz und Altersverifikation
In Deutschland verbietet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, pornografische Inhalte im Internet frei zugänglich zu machen. Erlaubt sind sie nur in geschlossenen Benutzergruppen mit verlässlicher Altersverifikation. Die Kommission für Jugendmedienschutz bewertet dafür Konzepte zur Altersprüfung. In Österreich sieht ein Gesetzesentwurf ab 2027 eine wirksame Altersverifikation für Video-Plattformen mit pornografischen Inhalten vor; wie wir das umsetzen, steht unter Altersverifikation 2027. In der Schweiz gelten eigene Regeln. Für Seiten ohne pornografische Inhalte, etwa ein Clubprofil mit Räumen und Preisen, ist eine einfache Altersabfrage verbreitet. Details in Altersverifikation und DSGVO.
Datenschutz
Besonders geschützte Daten
Daten über das Sexualleben gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien. Eine Buchung, eine Newsletter-Anmeldung oder eine Anfrage bei einem Erotikbetrieb kann solche Rückschlüsse erlauben.
Datenminimierung
nur erheben, was für den Zweck nötig ist, und früh löschen.
Keine Tracker ohne Einwilligung
Analysedienste, Pixel und eingebettete Inhalte übertragen Daten an Dritte.
Hosting und Auftragsverarbeitung
Verträge mit allen Dienstleistern, bevorzugt mit Servern in der EU.
Wie Datenschutz schon im Design mitgedacht wird, zeigt Privacy-First-Webdesign.
Bilder und Einwilligungen
Jede erkennbar abgebildete Person muss der Veröffentlichung zugestimmt haben. Diese Einwilligung sollte schriftlich dokumentiert, auf konkrete Kanäle bezogen und jederzeit widerrufbar sein. Für jede Person vor der Kamera braucht es einen Altersnachweis. Zahlungsnetzwerke wie Mastercard verlangen von Anbietern von Erwachseneninhalten zusätzlich Nachweise über Alter und Einwilligung aller Beteiligten.
Werbung für sexuelle Dienstleistungen
Österreich
Die Prostitution ist in Landesgesetzen geregelt, etwa im Wiener Prostitutionsgesetz oder im Steiermärkischen Prostitutionsgesetz. Einige enthalten Vorgaben zur Werbung.
Deutschland
Das Prostituiertenschutzgesetz und das Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten Werbebeschränkungen.
Plattformen
Unabhängig vom Gesetz schließen die Werberichtlinien von Google und Meta sexuelle Dienstleistungen weitgehend aus.
Einen ausführlichen Überblick für Österreich gibt Rechtliche Anforderungen an Adult-Websites in Österreich.
Wie NOIR DIGITAL das umsetzt
Wir sind keine Kanzlei, aber wir bauen Websites so, dass rechtliche Anforderungen technisch sauber umsetzbar sind: Altersabfrage oder Anbindung an Verifikationsdienste, Datenminimierung, Hosting in der EU, keine Tracker, Einwilligungsverwaltung für Bilder und ein Impressum, das Sie mit Ihrer Anwältin abstimmen. Mehr unter Webdesign für die Erotikbranche.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Altersverifikation oder reicht eine Altersabfrage?
Das hängt von den Inhalten und vom Zielland ab. Für pornografische Inhalte verlangt Deutschland eine verlässliche Altersverifikation in einer geschlossenen Benutzergruppe. Für Seiten ohne solche Inhalte ist eine einfache Abfrage verbreitet. Lassen Sie Ihren Fall rechtlich prüfen.
Welche Daten meiner Gäste sind besonders geschützt?
Daten, die Rückschlüsse auf das Sexualleben zulassen, gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien. Dazu können Buchungen, Anfragen und Newsletter-Anmeldungen bei Erotikbetrieben zählen.
Darf ich Google Analytics verwenden?
Nur mit wirksamer Einwilligung und passender Vertragsgrundlage. Für Erotikangebote empfehlen wir datensparsame Statistik ohne Cookies auf eigenen Servern, weil schon der Besuch sensibel sein kann.
Übernehmen Sie die Rechtsprüfung?
Nein. Wir setzen die technischen Anforderungen um und liefern die Informationen, die Ihre Rechtsberatung braucht. Die rechtliche Prüfung selbst gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.


