Kurz beantwortet
Die EU-App Altersverifikation ist eine Vorlage der EU-Kommission, die einer Website nur bestätigt, dass eine Person über 18 ist. Die Mitgliedstaaten sollen sie bis Ende 2026 bereitstellen, als eigene App oder in der digitalen Identitäts-Wallet. Für Adult-Websites mit geschützten Bereichen wird sie ein mögliches Prüfverfahren, für reine Präsentationsseiten meist nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Altersnachweis der EU übermittelt nur „über 18“, keine Identität und kein genaues Alter.
- Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die App bis Ende 2026 bereitzustellen; Österreich und Deutschland zählen nicht zu den ersten Ländern.
- Die DSA-Leitlinien zu Artikel 28 nennen Altersverifikation für Pornografie und nehmen Kleinst- und Kleinunternehmen aus.
- Die App ersetzt weder die Prüfung, ob Ihre Seite betroffen ist, noch einen zweiten Prüfweg für Gäste ohne App.
Die EU-App zur Altersverifikation bestätigt einer Website nur, dass eine Person über 18 ist, ohne Namen, Geburtsdatum oder Ausweisdaten zu übermitteln. Für Betreiber von Adult-Websites wird sie damit zu einem naheliegenden Baustein, sobald eine echte Altersprüfung verlangt ist, ersetzt aber weder die Prüfung, ob die eigene Seite betroffen ist, noch die saubere Einbindung in die Website.
Was sich für Sie ändert, hängt davon ab, welche Inhalte Ihre Seite zeigt und wo Ihr Publikum sitzt. Wie wir Altersprüfungen technisch aufsetzen, beschreibt unsere Seite Altersverifikation mit datensparsamen Verfahren.
Was ist die EU-App zur Altersverifikation?
Die EU-App zur Altersverifikation ist eine quelloffene Vorlage der EU-Kommission für einen digitalen Altersnachweis, den Mitgliedstaaten an ihre Bürger ausgeben. Laut Kommission steht der sogenannte Blueprint seit Juli 2025 zur Verfügung, im Oktober 2025 folgte eine zweite Version [Q1]. Seit April 2026 gilt die App laut derselben Seite als technisch fertig, eingebaut ist inzwischen auch ein Zero-Knowledge-Verfahren [Q1].
Die zweite Version erlaubt es, den Nachweis mit Reisepass oder Personalausweis zu erzeugen, zusätzlich zu elektronischen Identitäten [Q2]. Gegenüber einer Website teilt der Nachweis laut Kommission nur mit, dass die Person über 18 ist, nicht wer sie ist und auch nicht ihr genaues Alter [Q2].
Am 29. April 2026 hat die Kommission die Mitgliedstaaten in einer Empfehlung aufgefordert, die App bis Ende 2026 bereitzustellen, entweder als eigene Anwendung oder integriert in die European Digital Identity Wallet [Q3]. Die Wallet selbst müssen die Mitgliedstaaten laut Kommission ebenfalls bis Ende 2026 anbieten [Q4].
WeiterlesenAltersverifikation in Österreich ab 2027: Was der Entwurf verlangtWelche Länder sind vorne dabei?
Als erste Länder nennt die Kommission Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien, die die Lösung für eine eigene nationale App übernehmen [Q1]. Österreich und Deutschland stehen nicht auf dieser Liste. Für ein Angebot aus Graz oder Wien heißt das: Ob und wann Ihre Gäste eine österreichische Version am Handy haben, ist Stand September 2026 offen.
Für Österreich zeichnet sich eine eigene Pflicht ab. Was der Entwurf zur Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes für Video-Plattformen verlangt, haben wir im Beitrag zur Altersprüfung in Österreich ab 2027 zusammengefasst.
Wie hängen DSA Artikel 28 und die App zusammen?
Artikel 28 Absatz 1 des Digital Services Act verpflichtet Online-Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, zu einem hohen Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für diese Gruppe. Wie das aussehen soll, beschreibt die Kommission in Leitlinien vom 14. Juli 2025 [Q5]. Sie empfehlen Altersverifikation, um den Zugang zu Pornografie und Glücksspiel zu beschränken, und nennen die Wallets und bis dahin den Blueprint als Referenzstandard für eine Prüfung auf dem Gerät [Q5].
Wichtig für kleinere Betriebe: Die Leitlinien gelten laut Kommission für alle Online-Plattformen, die Minderjährigen zugänglich sind, mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen [Q5]. Eine Online-Plattform im Sinne des DSA ist außerdem ein Dienst, der Inhalte von Nutzern speichert und öffentlich verbreitet. Die klassische Website eines Clubs mit eigenen Texten und Fotos fällt meist nicht darunter, ein Portal mit Profilen und Uploads eher.
Wie ernst die Kommission das Thema nimmt, zeigt ein Verfahren gegen vier große Anbieter pornografischer Inhalte. Am 26. März 2026 stellte sie vorläufig fest, dass ein einfacher Klick auf „über 18“ keine wirksame Maßnahme ist, und verlangte datenschutzfreundliche Altersverifikation [Q6]. Laut derselben Mitteilung koordinieren die nationalen Aufsichtsbehörden parallel ein Vorgehen gegen kleinere pornografische Plattformen [Q6].

Was prüft die App technisch, und was nicht?
Die App prüft ein einziges Merkmal: ob die Person die Altersgrenze erreicht. Der Ablauf nach Darstellung der Kommission hat zwei Schritte: Der Onlinedienst fordert einen anonymen Altersnachweis an, und er prüft, ob dieser Nachweis gültig ist [Q1]. Für die Website heißt das: Sie bekommt ein Ja oder Nein und speichert im besten Fall nur dieses Ergebnis. Eine Ausweiskopie, die gestohlen werden könnte, entsteht bei Ihnen gar nicht erst.
Was die App nicht leistet, ist für Betreiber genauso wichtig:
- Sie stellt nicht fest, ob Ihre Seite überhaupt eine Altersprüfung braucht. Das hängt von Inhalt, Dienstart und nationalem Recht ab.
- Sie ersetzt in Deutschland nicht automatisch eine geschlossene Benutzergruppe. Pornografische Inhalte dürfen dort nach § 4 Abs. 2 JMStV nur so verbreitet werden, dass nur Erwachsene Zugriff haben; welche Verfahren das erfüllen, bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz [Q7].
- Sie hilft nur Gästen, die sie installiert haben. Solange nicht jedes Land eine Version ausgibt, brauchen Sie einen zweiten Weg.
Beispiel: ein Studio mit Mitgliederbereich
Nehmen Sie als Beispiel ein Studio mit acht Zimmern, das auf der Website Räume, Öffnungszeiten und Anfahrt zeigt und seit Kurzem einen Mitgliederbereich mit Kurzvideos für Stammgäste plant. Die öffentlichen Seiten sollen weiter bei Google erscheinen, der Mitgliederbereich nur nach Altersprüfung öffnen.
So würde die Einbindung laufen:
Die Grenze ziehen: Startseite, Räume, Preise und Anfahrt bleiben frei zugänglich, nur der Mitgliederbereich bekommt die Prüfung.
Die Verfahren festlegen: der EU-Altersnachweis, sobald er im Herkunftsland der Gäste verfügbar ist, und daneben ein zweites anerkanntes Verfahren.
Nur das Ergebnis speichern: Das Konto merkt sich „geprüft“ und das Datum, keine Ausweiskopie und kein Geburtsdatum.
Die Datenschutzerklärung ergänzen: welcher Anbieter prüft, welche Daten fließen, wie lange das Ergebnis gilt.
Einen Termin für die Kontrolle setzen: Wenn Österreich oder Deutschland eine eigene Version ausgeben, wird der Ablauf angepasst.

Wie wir den Altersnachweis in Websites einbauen
In unseren Projekten trennen wir öffentliche Seiten und geschützte Bereiche von Anfang an. Das R18-Gateway, das wir bei uns im Business-Paket einsetzen, sperrt Suchmaschinen nicht aus, damit die Startseite weiter gefunden wird. Die Website läuft auf Servern in der EU, die Besucherstatistik bei uns kommt ohne Cookies aus.
Beim Altersnachweis gilt dasselbe Prinzip wie bei der Statistik: Die Website soll nur wissen, was sie wissen muss. Welche Folgen eine Altersprüfung für die Datenschutzerklärung hat, erklärt unser Beitrag zu Jugendschutz und DSGVO.
Wann die EU-App für Ihre Website nicht passt
Für eine reine Präsentationsseite ohne pornografische Inhalte und ohne Nutzer-Uploads ist eine technische Altersprüfung meist nicht nötig. Dort reicht in der Praxis ein klarer Hinweis, dass sich das Angebot an Erwachsene richtet.
Auch für Shops kann ein anderer Weg sinnvoller sein, etwa die Prüfung bei der Zustellung. Einen Überblick dazu gibt unser Beitrag über Altersnachweis im Erotik-Shop. Und wer vor allem Gäste aus Ländern ohne nationale Version hat, braucht vorerst ein anderes Hauptverfahren.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter den DSA, das österreichische Mediengesetz oder den deutschen Jugendmedienschutz fällt, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt, in Österreich auch mit der KommAustria als zuständiger Behörde.
Was Sie jetzt tun können
Listen Sie auf, welche Bereiche Ihrer Website Inhalte zeigen, die eine Altersprüfung verlangen könnten, und aus welchen Ländern Ihre Gäste kommen. Mit dieser Liste lässt sich entscheiden, ob Sie heute handeln müssen oder den Start der nationalen Apps abwarten können.
Bringen Sie diese Liste zu einem kurzen Gespräch über die Umsetzung in Ihrer Website mit: Termin vereinbaren.
Quellen und weiterführende Informationen
[Q1] EU-Kommission: Blueprint for an age verification solution (aktualisiert 22.09.2026)
[Q2] EU-Kommission: Enhanced second version of the age-verification blueprint (10.10.2025)
[Q3] EU-Kommission: Commission urges Member States to rollout EU age verification app (29.04.2026)
[Q4] EU-Kommission: European Digital Identity (EUDI) Regulation (abgerufen September 2026)
[Q5] EU-Kommission: Guidelines on the protection of minors under the DSA (14.07.2025)
[Q6] EU-Kommission: Pressemitteilung IP/26/722 zu vier Plattformen und dem DSA (26.03.2026)
[Q7] Kommission für Jugendmedienschutz: Unzulässige Inhalte (abgerufen September 2026)
Häufige Fragen
Muss ich die EU-App zur Altersprüfung verwenden?
Eine Pflicht, genau diese App zu nutzen, nennt die Kommission in ihren Mitteilungen nicht. Sie beschreibt den Blueprint und die Wallets als Referenzstandard. Welches Verfahren für Ihre Seite genügt, hängt vom jeweiligen nationalen Recht ab.
Erfährt meine Website das Geburtsdatum der Gäste?
Nein. Laut Kommission teilt der Nachweis nur mit, dass die Person über 18 ist. Name, genaues Alter und Ausweisdaten bleiben beim Gast.
Was kostet die Einbindung?
Die Vorlage der Kommission ist frei verfügbar. Kosten entstehen für die Einbindung in Ihre Website, für Tests und für ein zweites Verfahren, solange nicht alle Länder eine App ausgeben. Den Aufwand schätzen wir nach einem Blick auf Ihre Seite.
Gilt das auch für Seiten, die nur auf Telegram oder Social Media verweisen?
Die Altersprüfung betrifft Inhalte, die Sie selbst zugänglich machen. Eine Seite, die nur informiert und auf Kanäle verweist, braucht meist keine technische Prüfung. Die Plattformen haben dafür eigene Regeln.
Über die Redaktion
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Seit 2019 ausschließlich für Clubs, Studios, Agenturen, Shops und Independents in Österreich, Deutschland und der Schweiz tätig. Die Redaktion bündelt Erfahrung aus Webdesign, Adult SEO, Marketing-Betreuung und Branding.
Wie wir arbeitenPassende Leistung
Altersverifikation 2027
Österreich verlangt ab 2027 eine wirksame Altersverifikation für Video-Plattformen mit pornografischen Inhalten. Wir setzen sie in bestehenden und neuen Websites um: datensparsam, mit offenen Standards und ohne Gäste an der Startseite zu verlieren.
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