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OnlyFans in Österreich: Gewerbe, Steuern und Sozialversicherung

Marketing für Creator und Webcam-ModelsNOIR DIGITAL Redaktion, 11 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Für bezahlte Abos brauchen Sie in Österreich meist kein Gewerbe: Die WKO ordnet Abo-Zahlungen für Inhalte den Neuen Selbständigen zu, Werbekooperationen und Affiliate-Einnahmen dagegen in aller Regel einem Gewerbe. Steuerpflichtig sind die Einkünfte in beiden Fällen. Die Tätigkeit zeigen Sie dem Finanzamt binnen eines Monats an. Einkommensteuer fällt 2026 erst über 13.539 Euro Einkommen an, neben einem Gehalt bleiben andere Einkünfte bis 730 Euro steuerfrei. Bei der SVS sind Sie über 6.613,20 Euro Einkünften pflichtversichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerbe oder nicht: Die WKO nennt „Abo-Zahlungen für einen Blog oder für Klicks und Views“ als Beispiel für Neue Selbständige, die keine Gewerbeberechtigung brauchen. Wer mit Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Marketing verdient, muss laut WKO „in aller Regel“ ein Gewerbe anmelden. OnlyFans nennt die WKO nicht ausdrücklich.
  • Finanzamt: Den Beginn einer selbständigen Tätigkeit zeigen Sie binnen einem Monat an (§§ 120, 121 BAO). Dabei beantragen Sie eine Steuernummer.
  • Einkommensteuer: Bis 13.539 Euro Jahreseinkommen beträgt der Steuersatz 2026 null Prozent. Wer angestellt ist, hat für andere Einkünfte einen Veranlagungsfreibetrag von bis zu 730 Euro.
  • Umsatzsteuer: Die Kleinunternehmergrenze liegt bei 55.000 Euro. Wie die Umsatzsteuer bei einer Plattform mit Sitz im Ausland zu behandeln ist, klären Sie mit einer Steuerberatung.
  • Plattformmeldung: Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Einnahmen bestimmter Anbieter an das Finanzamt zu melden. Ihre eigene Erklärungspflicht ersetzt das nicht.
  • SVS: Über 6.613,20 Euro Einkünften im Jahr 2026 sind Neue Selbständige pflichtversichert. Die Meldung erfolgt binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Sie leben in Deutschland? Dann gelten andere Regeln: OnlyFans in Deutschland: Gewerbe, Steuern und Anmeldung.

Gewerbe oder Neue Selbständige: was die WKO sagt

Die Wirtschaftskammer hat eine eigene Seite für „Online Content Creator:innen“. Dort steht zuerst: „Es gibt kein Gewerbe für ‚Online Content Creator:innen‘. Die gewerberechtliche Zuordnung hängt von deiner Tätigkeit ab.“ Die WKO prüft in drei Schritten:

  1. Ist die Tätigkeit regelmäßig, selbständig und mit Ertragsabsicht oder einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden? Wenn nicht, ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

  2. Fällt sie in die Kategorie Neue Selbständige, „wie z.B. Abhalten von Webinaren, Abo-Zahlungen für einen Blog oder für Klicks und Views“? Dann ist ebenfalls keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

  3. Verdienen Sie Geld „mit Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Marketing“ oder bekommen Sie Werbegeschenke, müssen Sie laut WKO „in aller Regel auch ein Gewerbe anmelden“ und werden Mitglied der Wirtschaftskammer.

OnlyFans, Fansly oder Erotik-Inhalte erwähnt die WKO nicht. Die naheliegende Lesart: Einnahmen aus Abos, bezahlten Nachrichten und Trinkgeldern für eigene Inhalte ähneln dem Beispiel „Abo-Zahlungen“ und sprechen für Neue Selbständige. Bezahlte Werbung für andere Marken, Provisionen über Affiliate-Links oder der Verkauf von Produkten sprechen für ein Gewerbe. Für einen eigenen Webshop weist die WKO ausdrücklich darauf hin, dass ein Handelsgewerbe erforderlich ist. Als mögliche Gewerbe nennt sie unter anderem Werbeagentur, Ankündigungsunternehmen und Handel, jeweils freie Gewerbe.

Weil die Zuordnung vom Einzelfall abhängt, empfiehlt die WKO das Gründerservice der Landeskammer. Dort erfahren Sie laut WKO, „ob in deinem Fall eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, oder ob deine Tätigkeit in den Bereich der ‚neuen Selbständigen‘ fällt“. Ein Gewerbe dürfen Sie erst ab 18 Jahren anmelden.

Wichtig: Auch ohne Gewerbe sind Sie nicht „unsichtbar“ für die Behörden. Neue Selbständige erzielen laut Unternehmensserviceportal steuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb, nur eben ohne Gewerbeberechtigung. Finanzamt und SVS gelten genauso.

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Einkommensteuer: ab wann Sie zahlen

Wenn OnlyFans Ihre einzige Einkunftsquelle ist

Besteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, zusammen mit anderen Einkünften. Laut Finanzministerium gilt 2026 dieser Tarif: bis 13.539 Euro Einkommen null Prozent, darüber bis 21.992 Euro 20 Prozent, bis 36.458 Euro 30 Prozent, bis 70.365 Euro 40 Prozent. Höhere Stufen folgen. Die Prozentsätze gelten jeweils nur für den Teil des Einkommens in der Stufe.

Eine Steuererklärung müssen Sie unter anderem abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert oder wenn Ihr Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte 2026 mehr als 13.539 Euro beträgt (§ 42 Abs. 1 EStG). Das Unternehmensserviceportal hält für Neue Selbständige fest, dass sie die Einkommensteuererklärung (Formular E1) einreichen: in Papierform bis 30. April des Folgejahres, über FinanzOnline bis 30. Juni.

Wenn Sie zusätzlich angestellt sind

Viele beginnen nebenbei. Dann gelten zwei Regeln aus dem Einkommensteuergesetz:

  • Veranlagungsfreibetrag

    Von den Einkünften, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, werden bis zu 730 Euro abgezogen. Der Freibetrag sinkt um den Betrag, um den diese anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen (§ 39 Abs. 5 EStG). Rechnerisch ist er bei 1.460 Euro aufgebraucht.

  • Pflichtveranlagung

    Liegen die anderen Einkünfte über 730 Euro, müssen Sie veranlagt werden (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG). Laut Finanzministerium gilt die Pflichtveranlagung, wenn das Einkommen 2026 mehr als 14.769 Euro beträgt und ein solcher Grund vorliegt. Frist: 30. April, bei Online-Erklärung 30. Juni des Folgejahres.

Gemeint sind immer Einkünfte, also Gewinn, nicht die Auszahlungen der Plattform.

Steuernummer und Meldung beim Finanzamt

Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnt, zeigt das dem Finanzamt an (§ 120 Abs. 2 BAO), und zwar binnen einem Monat ab Beginn (§ 121 BAO). Laut Unternehmensserviceportal beantragen Sie bei erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer. Diese Pflicht hängt nicht davon ab, ob Sie ein Gewerbe brauchen oder ob schon Steuer anfällt.

Die Suchanfrage „OnlyFans ohne Steuernummer“ zielt meist auf die Frage, ob man erst einmal ausprobieren darf. Das Gesetz knüpft die Anzeige an die Begründung der Tätigkeit, nicht an einen Mindestbetrag. Wer unsicher ist, ob schon eine Tätigkeit vorliegt, klärt das am besten vor dem Start mit einer Steuerberatung.

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Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung und Plattform im Ausland

Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, solange die Grenze von 55.000 Euro weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten wurde. Haben Sie Ihren Sitz in Österreich, gilt sie laut Unternehmensserviceportal ohne Antrag ab dem ersten Umsatz. Sie stellen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung und geben keine Umsatzsteuervoranmeldung ab, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Schwieriger ist die Frage, an wen Sie eigentlich leisten: an die Fans oder an die Plattformgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat. Davon hängen Leistungsort, Steuerschuld und auch die Frage ab, welcher Betrag als Umsatz zählt. Die von uns ausgewerteten amtlichen Quellen beantworten das für Creator-Plattformen nicht ausdrücklich. Wir raten deshalb nicht zu einer bestimmten Lösung, sondern dazu, diese Frage zu Beginn mit einer Steuerberatung zu klären, die Plattform-Einkünfte kennt.

Meldet OnlyFans die Einnahmen an das Finanzamt?

Die EU-Richtlinie 2021/514, bekannt als DAC7, verpflichtet Plattformbetreiber zu Meldungen an die Steuerbehörden. Österreich hat sie mit dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt. Gemeldet werden unter anderem Identität und Wohnsitzstaat des Anbieters, die Kennung des Kontos für die Auszahlung und die Vergütung je Quartal (§ 13 DPMG). Die Meldung ist bis 31. Jänner für das Vorjahr fällig (§ 14 Abs. 3).

Erfasst sind vier „relevante Tätigkeiten“: Vermietung von Immobilien, persönliche Dienstleistungen, Verkauf von Waren und Vermietung von Verkehrsmitteln (§ 3 Abs. 1). Eine persönliche Dienstleistung ist laut Gesetz eine zeitlich begrenzte oder aufgabenbezogene Arbeit, die auf Wunsch eines Nutzers online oder offline ausgeführt wird (§ 3 Abs. 4). Ob Abo-Einnahmen darunter fallen, ob Einzelaufträge anders zu sehen sind und in welchem Staat eine bestimmte Plattform meldet, regelt das Gesetz nicht für einzelne Anbieter. Das können wir nicht sicher beantworten.

Zwei Dinge sind aber klar. Eine meldende Plattform muss Sie vor der ersten Meldung informieren und Ihnen die gemeldeten Daten mitteilen (§ 15 DPMG). Und ob gemeldet wird oder nicht: Erklären müssen Sie Ihre Einkünfte selbst.

Sozialversicherung bei der SVS

Neue Selbständige sind laut Unternehmensserviceportal in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert, wenn die Einkünfte 2026 über 6.613,20 Euro liegen. Die Tätigkeit melden Sie der SVS selbst, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme.

Die SVS bietet dafür die Überschreitungserklärung: Sie erklären, dass Sie die Grenze voraussichtlich überschreiten, und sind ab dem Tag des Einlangens versichert. Erklären Sie, unter der Grenze zu bleiben, prüft die SVS nach dem Einkommensteuerbescheid. Lag die Prognose falsch, zahlen Sie Beiträge nach. Stellt die SVS die Pflichtversicherung erst nach Ablauf des Beitragsjahres fest, kommt ein Beitragszuschlag von 9,3 Prozent dazu. Diesen vermeiden Sie, wenn Sie das Überschreiten binnen acht Wochen ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheids melden.

Mit einer Gewerbeanmeldung entsteht laut WKO ebenfalls eine Pflichtversicherung bei der SVS.

Aufzeichnungen: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Für kleinere Selbständige ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die übliche Gewinnermittlung. Laut Unternehmensserviceportal richtet sie sich nach dem Zufluss- und Abflussprinzip: Erfasst wird, was im Jahr tatsächlich eingegangen oder bezahlt worden ist. Aufzeichnungen und Belege bewahren Sie sieben Jahre auf (§ 132 BAO).

Für den Alltag heißt das: Laden Sie Auszahlungsberichte der Plattform regelmäßig herunter, nutzen Sie ein eigenes Konto für die Tätigkeit und sammeln Sie Rechnungen. Als Betriebsausgaben kommen typischerweise Kosten in Frage, die durch die Tätigkeit veranlasst sind, etwa Technik, Software, Requisiten oder Beratung. Was im Einzelfall absetzbar ist, besonders bei Dingen, die Sie auch privat nutzen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Anonymität: Behörden und Öffentlichkeit

Gegenüber Finanzamt und SVS treten Sie mit Ihrem echten Namen auf. Beide Stellen sind keine öffentlichen Register.

Anders beim Gewerbe: Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) kann sich laut Unternehmensserviceportal jede Person über Namen bzw. Firma, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung informieren. Das Wirtschaftsministerium stellt diese Daten kostenlos im Internet bereit. Für bestimmte Daten wie den Wohnort muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, fragen Sie deshalb beim Gründerservice nach, welche Adresse als Standort eingetragen wird.

Wie Sie Künstlernamen, Website und Profile sauber von Ihrer Identität trennen, steht in Datenschutz und Anonymität für Creator.

Checkliste: Schritt für Schritt

  1. Tätigkeit einordnen

    Abos und bezahlte Inhalte, Werbekooperationen, Affiliate-Links, Produktverkauf? Notieren Sie alle geplanten Einnahmequellen.

  2. Gewerbefrage klären

    Mit dieser Liste zum Gründerservice der WKO in Ihrem Bundesland. Fragen Sie auch, welche Adresse im GISA erscheinen würde.

  3. Steuerberatung einbinden

    Vor allem für die Umsatzsteuer bei einer Plattform im Ausland und für die Frage, was als Umsatz zählt.

  4. Finanzamt

    Tätigkeit binnen einem Monat ab Beginn anzeigen und Steuernummer beantragen.

  5. SVS

    Binnen eines Monats melden und eine realistische Einkommensprognose abgeben. Erwarten Sie mehr als 6.613,20 Euro Einkünfte, ist die Überschreitungserklärung meist der sicherere Weg.

  6. Konto und Ablage

    Eigenes Konto, monatlicher Download der Auszahlungsberichte, Belege digital ablegen, sieben Jahre aufbewahren.

  7. Rücklagen bilden

    Einen Teil jeder Auszahlung für Steuer und SVS zurücklegen. Wie hoch, rechnet Ihre Steuerberatung mit Ihnen aus.

  8. Erklärung abgeben

    Einkommensteuererklärung bis 30. April, über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres.

  9. Nach dem Steuerbescheid

    Binnen acht Wochen prüfen, ob Sie die SVS-Grenze überschritten haben, und das gegebenenfalls melden.

  10. Plattform-Mitteilungen lesen

    Kündigt eine Plattform eine Meldung nach DAC7 an, gleichen Sie die gemeldeten Beträge mit Ihren Aufzeichnungen ab.

Beispiel: Angestellt mit OnlyFans nebenbei

Das folgende Beispiel ist erfunden und vereinfacht. Eine Angestellte startet im Frühjahr ein Creator-Profil und erwartet im ersten Jahr wenig Einnahmen.

  • Sie zeigt den Beginn binnen einem Monat beim Finanzamt an und meldet sich bei der SVS. Weil sie deutlich unter 6.613,20 Euro Einkünften erwartet, erklärt sie, die Grenze voraussichtlich nicht zu überschreiten.
  • Im ersten Jahr bleibt nach Ausgaben ein Gewinn von 600 Euro. Das liegt unter 730 Euro: Der Veranlagungsfreibetrag deckt den Betrag ganz ab, eine Pflichtveranlagung aus diesem Grund besteht nicht.
  • Im zweiten Jahr beträgt der Gewinn 1.000 Euro. Er liegt 270 Euro über 730 Euro, der Freibetrag sinkt daher auf 460 Euro. Zu versteuern sind 540 Euro zusammen mit ihrem Gehalt, und sie muss eine Erklärung abgeben, sofern ihr Einkommen über der Grenze von 14.769 Euro liegt.
  • Bei der Umsatzsteuer bleibt sie weit unter 55.000 Euro. Wie die Plattform-Konstellation umsatzsteuerlich zu sehen ist, hat sie vorab mit ihrer Steuerberatung geklärt.

Das Beispiel zeigt vor allem eines: Die Grenzen beziehen sich auf den Gewinn, und frühe Meldungen kosten nichts, verhindern aber Zuschläge.

Begriffe kurz erklärt

  • Neue Selbständige: Personen, die betrieblich Einkünfte erzielen, für ihre Tätigkeit aber keine Gewerbeberechtigung brauchen.
  • Veranlagungsfreibetrag: Freibetrag von bis zu 730 Euro für andere Einkünfte, wenn Sie auch lohnsteuerpflichtig angestellt sind.
  • Pflichtveranlagung: gesetzliche Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, etwa wenn andere Einkünfte neben dem Gehalt 730 Euro übersteigen.
  • Kleinunternehmerregelung: Befreiung von der Umsatzsteuer bis zur Umsatzgrenze von 55.000 Euro, ohne Vorsteuerabzug.
  • Überschreitungserklärung: Erklärung an die SVS, dass Ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze voraussichtlich überschreiten. Sie sind damit sofort versichert.
  • DAC7 / DPMG: EU-Richtlinie und österreichisches Gesetz, nach denen Plattformbetreiber bestimmte Anbieterdaten an die Steuerbehörden melden.
  • GISA: Gewerbeinformationssystem Austria, das öffentliche Register der Gewerbeberechtigungen.

Wenn Sie mit einer Agentur arbeiten

Eine Agentur übernimmt Ihre steuerlichen Pflichten nicht. Woran Sie seriöse Angebote erkennen und warum die Auszahlung auf Ihr eigenes Konto gehen sollte, steht in OnlyFans-Agentur seriös erkennen. Wer neben Online-Inhalten auch persönliche Treffen anbietet, bewegt sich zusätzlich im Landesrecht, siehe Selbstständig in der Sexarbeit in Österreich.

NOIR DIGITAL ist keine Steuerberatung. Wir bauen Websites und kümmern uns um Sichtbarkeit für Creator, siehe Marketing für Creator und Shops und Creator. Wie gut Ihre eigene Präsenz außerhalb der Plattform aufgestellt ist, zeigt der Website-Check.

Häufige Fragen

Wie wird OnlyFans in Österreich versteuert?

Wie jede selbständige Tätigkeit: Der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, unterliegt der Einkommensteuer. Bis 13.539 Euro Einkommen beträgt der Steuersatz 2026 null Prozent. Sie zeigen die Tätigkeit binnen einem Monat beim Finanzamt an und reichen eine Einkommensteuererklärung ein. Umsatzsteuer und SVS kommen gesondert dazu.

Ist OnlyFans in Österreich erlaubt?

Die amtlichen Stellen, die wir ausgewertet haben, behandeln Einnahmen aus Online-Inhalten als normale selbständige Tätigkeit mit Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ein Verbot nennen sie nicht. Wer zusätzlich persönliche Treffen anbietet, unterliegt dem jeweiligen Landesrecht für Sexarbeit.

Welches Gewerbe muss ich für OnlyFans anmelden?

Oft keines. Die WKO sagt, es gibt kein Gewerbe für Content Creator, und nennt Abo-Zahlungen als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbeberechtigung. Für Werbung, Kooperationen, Affiliate-Marketing oder einen Webshop ist in aller Regel ein Gewerbe nötig, etwa Werbeagentur oder Handel. Klären Sie das beim Gründerservice.

Meldet OnlyFans die Einnahmen an das Finanzamt?

Plattformbetreiber müssen nach DAC7 und dem österreichischen DPMG bestimmte Anbieterdaten und Vergütungen an die Steuerbehörden melden. Ob eine bestimmte Plattform Ihre Einnahmen meldet, hängt von Sitz, Registrierung und Art der Tätigkeit ab. Eine meldende Plattform muss Sie vorher informieren. Ihre eigene Erklärungspflicht bleibt immer bestehen.

Ab wann muss ich für OnlyFans Steuern zahlen?

Ohne andere Einkünfte fällt Einkommensteuer 2026 erst über 13.539 Euro Einkommen an. Sind Sie angestellt, gilt für die OnlyFans-Einkünfte ein Veranlagungsfreibetrag von bis zu 730 Euro, der bei höheren Einkünften schrittweise wegfällt. Über 730 Euro anderen Einkünften besteht eine Pflicht zur Veranlagung.

Brauche ich für OnlyFans eine Steuernummer?

Ja. Wer eine selbständige Tätigkeit beginnt, zeigt das dem Finanzamt binnen einem Monat an und beantragt dabei eine Steuernummer. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbe brauchen und ob im ersten Jahr schon Steuer anfällt.

Muss ich als OnlyFans-Creator Umsatzsteuer zahlen?

Bis zu einem Umsatz von 55.000 Euro im Vorjahr und im laufenden Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung, mit Sitz in Österreich ohne Antrag. Wie die Umsatzsteuer bei einer Plattform mit Sitz im Ausland zu behandeln ist und was als Umsatz zählt, klären Sie mit einer Steuerberatung.

Wann muss ich mich bei der SVS melden?

Neue Selbständige melden die Tätigkeit binnen eines Monats nach Aufnahme. Pflichtversichert sind Sie 2026 bei Einkünften über 6.613,20 Euro. Wer das Überschreiten erst nach dem Steuerbescheid meldet, vermeidet den Zuschlag von 9,3 Prozent nur, wenn er binnen acht Wochen ab Ausstellung des Bescheids meldet.

Über die Redaktion

NOIR DIGITAL Redaktion

Seit 2019 ausschließlich für Clubs, Studios, Agenturen, Shops und Independents in Österreich, Deutschland und der Schweiz tätig. Die Redaktion bündelt Erfahrung aus Webdesign, Adult SEO, Marketing-Betreuung und Branding.

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