Kurz beantwortet
Ein Impressum als Independent enthält in Österreich Ihren Namen, die zustellfähige Anschrift Ihrer tatsächlichen Niederlassung, mindestens zwei Kontaktwege und, soweit zutreffend, Kammer, Behörde und UID. Für eine kleine Website verlangt das Mediengesetz zusätzlich nur Name, Unternehmensgegenstand und Wohnort. Das Impressum Independent richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem Sie niedergelassen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- § 5 ECG verlangt Name, geografische Anschrift der Niederlassung und Kontaktdaten inklusive E-Mail.
- Für kleine Websites genügt nach § 25 Abs. 5 MedienG der Wohnort, nicht die Straße; das ECG gilt trotzdem.
- In Deutschland gilt § 5 DDG mit Namen, Anschrift der Niederlassung und E-Mail-Adresse.
- Ein Künstlername oder ein Postfach allein erfüllen die Pflicht in der Regel nicht.
- Die Wahl der Niederlassung schützt die Privatadresse, nicht das Weglassen von Angaben.
Als Independent mit eigener Website in Österreich brauchen Sie ein Impressum mit Namen, einer zustellfähigen Anschrift Ihrer Niederlassung und mindestens zwei Kontaktwegen, dazu je nach Tätigkeit Angaben zu Kammer, Behörde und UID. Ein Künstlername allein reicht nicht, und eine reine Postfachadresse erfüllt die Pflicht in der Regel nicht.
Das klingt nach einem Widerspruch zu Diskretion, ist aber lösbar, wenn Sie wissen, welche Angabe wofür verlangt wird. Was das Impressum mit Jugendschutz, Datenschutz und Altersnachweis verbindet, fasst unsere Seite zu Recht und Compliance für Adult-Websites zusammen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern beschreibt die Normen mit Stand September 2026.
Welche Gesetze verlangen in Österreich ein Impressum?
Für eine Website aus Österreich greifen meist zwei Gesetze gleichzeitig: § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 25 Mediengesetz (MedienG). Das ECG gilt laut WKO für alle unternehmerisch betriebenen Websites, auch wenn dort nichts verkauft wird [Q3]. Das MedienG gilt für private und kommerzielle Websites gleichermaßen [Q3].
§ 5 Abs. 1 ECG verlangt, dass Sie folgende Angaben leicht und unmittelbar zugänglich machen [Q1]:
- Namen oder Firma
- geografische Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind
- Kontaktdaten, über die man Sie rasch und unmittelbar erreicht, einschließlich E-Mail-Adresse
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, falls eingetragen
- zuständige Aufsichtsbehörde, soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt
- Kammer oder Berufsverband, Berufsbezeichnung und anwendbare berufsrechtliche Vorschriften, soweit zutreffend
- UID-Nummer, falls vorhanden
Die WKO präzisiert in ihrem Merkblatt für nicht eingetragene Einzelunternehmen (Stand August 2025): Gemeint ist die volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung, also eine Adresse, an die Behörden und Gerichte zustellen können [Q3]. Als Kontaktdaten empfiehlt sie mindestens zwei Wege, etwa E-Mail und Telefon oder E-Mail und Webformular [Q3].

WeiterlesenRechtliche Anforderungen an Adult-Websites in Österreich: Der ÜberblickWas bedeutet die kleine Offenlegung nach dem Mediengesetz?
Eine Website, die nur Sie und Ihr Angebot präsentiert, ist nach dem Mediengesetz eine kleine Website. Für sie verlangt § 25 Abs. 5 MedienG nur Name oder Firma, gegebenenfalls den Unternehmensgegenstand und den Wohnort oder Sitz [Q2]. Wohnort heißt hier der Ort, nicht die Straße.
Die WKO erklärt die Abgrenzung so: Eine Website, die sich auf die Präsentation des Unternehmens und seiner Leistungen beschränkt, gilt als klein; kommen meinungsbildende Inhalte dazu, wird sie groß [Q3]. Ein Blog mit allgemeinen Beiträgen kann die Grenze also verschieben. Wichtig: Die kleine Offenlegung ersetzt nicht die Angaben nach dem ECG, beide stehen nebeneinander [Q3].
Welche Angaben gelten für Independents in Deutschland?
Wer in Deutschland niedergelassen ist, richtet sich nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Er gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste und verlangt unter anderem Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, sowie Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse [Q4]. Die Angaben müssen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein [Q4].
Welches Recht gilt, hängt vom Sitz ab: Nach dem Herkunftslandprinzip des § 20 ECG richtet sich das Impressum nach dem Recht des Staates, in dem die Betreiberin sitzt, so die WKO [Q3]. Eine Independent aus Salzburg mit Gästen aus Bayern folgt also dem österreichischen Recht.
Beispiel: eine Independent ohne Büro in Graz
Nehmen Sie als Beispiel eine Independent, die in Graz wohnt, unter einem Künstlernamen arbeitet und eine Website mit fünf Seiten plant. Sie hat kein eigenes Studio und möchte ihre Wohnadresse nicht veröffentlichen.
So lässt sich die Lage sortieren:
Der Name: Das ECG verlangt den Namen des Diensteanbieters. Ein Künstlername kann im Seitentitel stehen, im Impressum steht der Name, unter dem Sie rechtlich auftreten.
Die Anschrift: Verlangt ist die Adresse der tatsächlichen Niederlassung [Q3]. Arbeiten Sie regelmäßig aus einem gemieteten Arbeitsplatz oder einem Büro, kommt diese Adresse in Betracht. Ob ein Coworking-Platz oder ein Geschäftsadress-Service im Einzelfall als Niederlassung zählt, sollten Sie vor dem Livegang mit der WKO oder einer Anwältin klären.
Der Wohnort für das Mediengesetz: Bei einer kleinen Website genügt der Ort, hier also Graz [Q2].
Die Kontaktwege: eine eigene berufliche E-Mail-Adresse und eine eigene Telefonnummer oder ein Kontaktformular, getrennt von privaten Konten.
Kammer, Behörde, UID: nur, was auf Sie tatsächlich zutrifft. Erfundene Angaben sind schlechter als fehlende.
Für den privaten Hintergrund gibt es einen Weg außerhalb der Website: Beim Meldeamt können Sie eine Auskunftssperre beantragen, wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen; sie gilt laut oesterreich.gv.at höchstens fünf Jahre und lässt sich verlängern [Q5]. Sie schützt die Meldeauskunft, nicht die Angaben, die Sie selbst veröffentlichen.
Wohin gehören Datenschutzkontakt und Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung gehört auf eine eigene Seite, nicht ins Impressum. Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO verlangt, dass Sie bei der Erhebung von Daten Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen nennen [Q6]. Die WKO empfiehlt eine eigene Datenschutzrubrik, weil ein Hinweis nur im Impressum nicht prominent genug ist [Q3].
Für Independents heißt das: Das Kontaktformular, der Messenger-Link und die Statistik müssen dort beschrieben sein, mit Zweck und Speicherdauer. Als Verantwortliche nennen Sie dieselbe Person und dieselbe Anschrift wie im Impressum; ein zweiter, abweichender Name würde Fragen aufwerfen. Sobald Sie Gäste um eine Altersbestätigung bitten, kommt ein weiterer Absatz dazu, den unser Beitrag zu Altersprüfung und Datenschutz erklärt.
Welche Angaben eine Adult-Website in Österreich insgesamt braucht, steht in unserem Überblick zu den rechtlichen Anforderungen.

Wie wir Impressum und Diskretion zusammenbringen
In unseren Projekten klären wir die Impressumsfrage vor dem Design, weil sie mitbestimmt, wie die Kontaktwege aufgebaut werden. Bei uns ist das DSGVO-Setup im Starter-Paket ab 2.990 € enthalten, das sich an Independents und kleine Studios richtet. Auf Wunsch unterschreiben wir vor dem Erstgespräch eine Vertraulichkeitsvereinbarung und kommunizieren über Signal oder Threema.
Unsere Rechnungen stellen wir neutral aus, und wir nennen Sie nicht als Referenz, solange Sie nicht zustimmen. Wie eine Website ohne Agentur im Hintergrund trotzdem erreichbar bleibt, beschreibt unser Beitrag zu Screening und Erreichbarkeit für Independents.
Was dagegen spricht, das Impressum wegzulassen
Ein fehlendes Impressum ist kein Diskretionsgewinn, sondern ein Angriffspunkt: Für Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister und Plattformen wirkt eine Seite ohne Anbieterangaben unseriös. Wer seine Adresse schützen will, löst das über die Wahl der Niederlassung, nicht über das Weglassen.
Nicht jede Lösung passt für jede Person. Wer keinen Ort außer der Wohnung hat, von dem aus sie arbeitet, sollte die Rechtslage vor der Veröffentlichung prüfen lassen, bei der Wirtschaftskammer des Bundeslandes oder bei einer Anwältin für Medienrecht. Im Zweifel ist ein späterer Start besser als ein Impressum, das Sie später bereuen.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Schreiben Sie die fünf Punkte aus dem Beispiel für Ihre eigene Situation auf und markieren Sie, wo Sie unsicher sind. Diese Liste klären Sie mit der WKO oder Ihrer Rechtsberatung, danach setzen wir Impressum und Kontaktwege in Ihrer Website um: Termin vereinbaren.
Quellen und weiterführende Informationen
[Q1] RIS: § 5 E-Commerce-Gesetz, Allgemeine Informationspflichten (abgerufen September 2026)
[Q2] RIS: § 25 Mediengesetz, Offenlegung (Fassung ab 01.07.2012)
[Q3] WKO: Das korrekte Website-Impressum für nicht eingetragene Einzelunternehmen (Stand August 2025)
[Q4] Gesetze im Internet: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, Allgemeine Informationspflichten
[Q5] oesterreich.gv.at: Auskunftssperre (abgerufen September 2026)
[Q6] Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung
Häufige Fragen
Darf im Impressum nur mein Künstlername stehen?
Das ECG verlangt den Namen des Diensteanbieters, also den Namen, unter dem Sie rechtlich auftreten. Ein Künstlername allein erfüllt das in der Regel nicht. Er kann aber überall sonst auf der Website stehen.
Reicht ein Postfach als Anschrift?
Die WKO beschreibt die Anschrift als volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung, an die Behörden und Gerichte zustellen können. Ein Postfach ist keine solche Anschrift. Klären Sie Alternativen vor dem Livegang.
Brauche ich auch auf Instagram oder OnlyFans ein Impressum?
Laut WKO gelten die Impressumspflichten für jede Form elektronischer Inhalte, also auch für soziale Medien. Viele Profile lösen das mit einem Link auf das Impressum der eigenen Website.
Wer prüft, ob mein Impressum vollständig ist?
Wirtschaftskammer-Mitglieder können laut WKO das kostenlose ECG-Service im Firmen A-Z nutzen. Für die Frage der Anschrift ist eine Rechtsberatung sinnvoll, weil sie vom Einzelfall abhängt.
Über die Redaktion
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Seit 2019 ausschließlich für Clubs, Studios, Agenturen, Shops und Independents in Österreich, Deutschland und der Schweiz tätig. Die Redaktion bündelt Erfahrung aus Webdesign, Adult SEO, Marketing-Betreuung und Branding.
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Recht, Jugendschutz und DSGVO für Adult-Websites
Impressum, Jugendschutz, Altersverifikation, Datenschutz, Werbebeschränkungen und Einwilligungen: der rechtliche Rahmen für Websites der Erotikbranche in Österreich, Deutschland und der Schweiz im Überblick.
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